AGB
Geschäftsbedingungen der chris and friends GmbH
Für die Konzeption, das Design und die Programmierung (einschl. Installation) von Internetauftritten und verwandte Leistungen
- Leistungen von chris and friends
- chris and friends erstellt im Kundenauftag Konzeptionen, Designs und Programmierungen (einschließlich Installation) von Internetauftritten und erstellt Logodesigns. Außerdem optimiert chris and friends Webseiten für Suchmaschinen, wodurch eine bessere Auffindbarkeit erreicht werden kann. Desweiteren entwickelt chris and friends Inhalte für Webseiten, wie bspw. Videos, Fotos und Texte und erbringt im Kundenauftrag Beratungs- und Serviceleistungen betreffend das Content-Management von Internetauftritten.
- chris and friends erbringt alle in den Ziffern 1.1 benannten Leistungen auf Basis eines Anzahlungsbetrags in Höhe von 40% des Angebotspreis, sowie nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
- Konzeption
- chris and friends erstellt ein Konzept für die Struktur des Internetauftritts des Kunden. Die Konzeption des Internetauftritts wird in statischen Wireframes, d.h. in schematischen Darstellungen einzelner Seitenvorlagen und ggf. begleitenden textlichen Erläuterungen dargestellt. Die Wireframes halten in Bezug auf Benutzerführung und Benutzererfahrung die grundlegenden Elemente der Internetseiten fest, nämlich die Anordnung von Elementen und verdeutlichen das konzeptionelle Layout (kein vollendetes Design).
- Das Konzept wird von chris and friends auf Grundlage der vom Kunden zu dessen Zielgruppen und verkaufsrelevanten Produkten mitgeteilten Informationen erstellt. Der Kunde wird chris and friends diese Informationen in einem Gespräch kurzfristig nach Auftragserteilung mitteilen. Das Besprechungs ergebnis dokumentieren die Parteien in Textform. Etwaige weitere erforderliche Nachfragen bzw. im Besprechungsergebnis festgehaltene offene Punkte, wird der Kunde binnen einer Reaktionsfrist von fünf Werktagen ab der Dokumentation des Besprechungsergebnisses bzw. ab Zugang der Nachfrage mit den erforderlichen Informationen beantworten.
- Ist die Konzeption gemeinsam mit anderen Leistungen, wie Design / Layout und / oder Programmierung beauftragt, stellt die Konzeption eine eigene der (Teil)Abnahme zugängliche Leistungsphase dar. chris and friends ist berechtigt, dem Kunden die Konzeption zur (Teil)Abnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur (Teil)Abnahme verpflichtet, sofern die Konzeption des Internetauftritts den vertraglichen Anforderungen (Pflichtenheft) entspricht. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB).
- Webdesign und Layout
- chris and friends erstellt ein konkretes Design des Internetauftritts einschließlich konkreter Layouts für alle Internetseiten des Internetauftritts für den Kunden. Das Design und Layout des Internetauftritts wird in Abbildungen (Muster) der konkreten Einzelseiten des Internetauftritts dargestellt. Diese Abbildungen (Muster) zeigen die formgerechte und funktionale Gestaltgebung der Internetseiten, indem sie sämtliche abstrakten Internetseitenelemente (Textfelder, Bildgestaltung, Hintergrund, Überschriften usw.) mit definierten Eigenschaften aber (zunächst ohne Inhalt oder mit Beispielsinhalten / Platzhaltern) abbilden. In die Abbildungen (Muster) auf Kundenwunsch einzubeziehende Inhalte (Bilder, Texte) liefert der Kunde bis spätestens vier Werk- tage nach Abnahme des Konzepts (Ziffer 3.2.) bzw. Beauftragung des Designs und Layouts. Die Abbildungen (Muster) zeigen die Text- und Bildanord- nung, die Schrift (Größe, Art) für Überschriften und Fließtexte (Typografie), den Weißraum (Platzierung, Abstände, Bildergrößen), das Verhältnis Text zu Bild und das Farbklima bzw. Farbspektrum, das sich auf die Farben von Schriften, Hintergründen und grafischen Elementen bezieht. Der Kunde erhält die Abbildungen (Muster) in elektronischer Form in einem gängigen Standardformat (pdf, jpg, html).
- Voraussetzung für die Leistung nach Ziffer 3.1. ist ein Konzept des Internetauftritts entsprechend den Anforderungen gemäß Ziffer 2.1., das entweder chris and friends erstellt und der Kunde als vertragsgemäß abgenommen hat oder der Kunde chris and friends zur Verfügung stellt.
- Das Design und Layout des Internetauftritts (Ziffer 3.1.) wird nach den Vorgaben des Kunden erstellt. Der Kunde nennt chris and friends vor Auftragsbeginn seine Vorgaben betreffend das Erscheinungsbild des Internetauftritts. Diese Vorgaben werden von den Parteien in Textform festgehalten und bilden die Grundlage des Entwurfs des Designs und Layouts durch chris and friends. chris and friends präsentiert dem Kunden Entwürfe des Designs und Layouts für jedes Muster (Ziffer 3.1.). Die Präsentation erfolgt auf den von den Parteien als Referenzgerät(en) definierten Endgerät(en) und beginnt vorbehaltlich abweichender Vereinbarung mit dem Muster der Startseite des Internetauftritts. Der Kunde wird jeden Entwurf prüfen und chris and friends seine Bewertung und Änderungswünsche binnen maximal acht Werktagen zum Zwecke der Abstimmung mitteilen. Die Abstimmung soll spätestens nach acht weiteren Werktagen erledigt und ihr Ergebnis in Textform festgehalten werden. Das jeweilige Besprechungsergebnis bildet die Grundlage für den Folgeentwurf des Designs und Layouts des Internetauftritts durch chris and friends. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung ist chris and friends verpflichtet, insgesamt maximal drei weitere Folgeentwürfe nach dem ersten Entwurf des Musters dem Kunden zu präsentieren, wobei der Kunde seinen Wunsch nach einem Folgenentwurf gegenüber chris and friends binnen acht Werktagen ab Vorlage des jüngsten Entwurfes unter Benennung der diesbezüglichen Vorgaben in Textform anzuzeigen hat. Weitere Entwürfe bedürfen der gesonderten Vereinbarung und gesonderten Vergütung.
- Ist das Design / Layout gemeinsam mit anderen Leistungen, wie Konzeption und / oder Programmierung beauftragt, stellt das Design / Layout eine eigene der (Teil)Abnahme zugängliche Leistungsphase dar. chris and friends ist berechtigt, dem Kunden das Design/Layout zur (Teil)Abnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur (Teil)Abnahme verpflichtet, sofern das Design / Layout des Internetauftritts den vertraglichen Anforderungen und den Anforderungen des jüngsten Besprechungsergebnisses (vgl. Ziffer 3.3. Satz 7 und 8) entspricht und die Maximalzahl der zu fertigenden Designentwürfe (vgl. Ziffer 3.3. Satz 9) erreicht ist bzw. vor Erreichen der Maximalzahl der zu fertigenden Designentwürfe (vgl. Ziffer 3.3. Satz 9) der Kunde kein weiteres Design mehr anfordert (Ziffer 3.3. Satz 9). Haben sich die Parteien auf die Fertigung weiterer, zusätzlich zu vergütender Entwürfe iSd. Ziffer 3.3. Satz 10 geeinigt, die Abnahme nicht vor Fertigstellung dieser Entwürfe verlangt werden. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB).
- Programmierung (einschließlich Installation)
- chris and friends erstellt im Wege der HTML oder XHTML-Programmierung und unter Verwendung von gestuften Gestaltungsbögen (CSS / cascading style sheets) und Skripten (PHP, Perl, Python, Ruby, VBScript) einen lauffähigen, zum Einsatz auf einem Internetserver bestimmten Internetauftritt für den Kunden in Gestalt von Internetseiten-Dateien. chris and friends installiert diese Internetseiten-Dateien auf einem vom Kunden bereitgestellten Internetserver, so dass ein lauffähiger Internetauftritt zum Abruf durch Internetnutzer vom Kunden in Betrieb genommen werden kann. Vom Kunden auf dem Internetauftritt gegebenenfalls eingesetzte Software (z.B. Buchungssoftware eines Hotels) ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht Gegenstand der Leistungen von Chris and friends gemäß Ziffer 4.1. Satz 1 und Satz 2.
- Voraussetzung für die Leistung nach Ziffer 4.1. ist ein Design und Layout des Internetauftritts entsprechend den Anforderungen gemäß Ziffer 3.1., das entweder chris and friends erstellt und der Kunde als vertragsgemäß abgenommen hat oder der Kunde chris and friends zur Verfügung stellt.
- Maßgeblich für den Inhalt der Leistung gemäß Ziffer 4.1. sind die Vorgaben des Design und Layout (Ziffer 4.2.) und die im Pflichtenheft niedergelegten Vereinbarungen der Parteien.
- Der Kunde ist für die Bereitstellung des für die Einrichtung (Installation) des Internetauftritts geeigneten Internetservers verantwortlich (z.B. verfügbarer Speicherplatz, Skriptunterstützung, Software, administrativer Zugang). Soweit er nicht in der Lage ist, diese Voraussetzungen zu beurteilen, wird er sich bei chris and friends nach den erforderlichen Mindestvoraussetzungen spätestens zum Zeitpunkt der Beauftragung der Leistungen (Ziffer 4.1.) erkundigen und etwaigen Nachrüstungsbedarf unverzüglich durch Schaffung der erforderlichen Kapazitäten beseitigen. Der Kunde stellt Chris and friends spätestens binnen 10 Werktagen (Mo-Sa, außer gesetzl. Feiertage) nach Zugang der Mitteilung, dass die Programmierung abgeschlossen ist, Zugang zum Internetserver gemäß Ziffer 4.4. Satz 1 zur Verfügung.
- Maßstab für die Beurteilung der Übereinstimmung der im Design (Ziffer 4.2) festgelegten und in der Programmierung umgesetzten Farben ist die tatsächliche Darstellung der Farben in der jeweiligen elektronischen Datei (vgl. z.B. Ziffer 3.1. Satz 6), die das Design wiedergibt.
- Maßstab für die Beurteilung der Übereinstimmung des im Design (Ziffer 4.2) festgelegten und in der Programmierung umgesetzten Erscheinungsbildes der Internetseiten ist die tatsächliche Darstellung des Erscheinungsbildes auf den von den Parteien bestimmten Referenzgeräten (vgl. z.B. Ziffer 3.1. Satz 4).
- Ist die Programmierung (einschl. Installation) gemeinsam mit anderen Leistungen, wie Konzeption und / oder Design/Layout beauftragt, stellt die Programmierung (einschl. Installation) eine eigene der (Teil)Abnahme zugängliche Leistungsphase dar. chris and friends ist berechtigt, dem Kunden die Programmierung (einschl. Installation) zur (Teil)Abnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur (Teil)Abnahme verpflichtet, sofern die Programmierung (einschl. Installation) des Internetauftritts den vertraglichen Anforderungen (Pflichtenheft) entspricht. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB). Die Abnahme erfolgt vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 4.7 Satz 6 auf dem vom Kunden gemäß Ziffer 4.4. zur Verfügung zu stellenden Internetserver. Versäumt der Kunde den in Ziffer 4.4. Satz 3 bestimmten Termin und auch eine von chris and friends gesetzte Nachfrist (die drei Werktage nicht unterschreiten darf), kann chris and friends die Präsentation zur Abnahme der Programmierung auf einem von chris and friends bereitgestellten Testsystem durchführen, auf das dem Kunden voller Zugang Zur Prüfung gewährt wird. Der Kunde wird in diesem Fall die Abnahme der Programmierleistung (ohne Installation) gemäß Ziffer 4.7. Satz 3 und 4 auf dem Testsystem durchführen.
- Änderungen am Quellcode dürfen ausschließlich von chris and friends durchgeführt werden. chris and friends kann keine Gewährleistung für die vereinbarte Inbetriebnahme einer Webseite geben, sofern Änderungen an Quellcodes von jemand anderem als chris and friends selbst durchgeführt wurden.
- Content-Management
- Beratungsleistungen in Bezug auf das Content-Management-System eines Internetauftritts des Kunden (z.B. Einführungskurs Wordpress) werden auf dienstvertraglicher Basis zum vereinbarten Stundenpreis ausgeführt.
- Das Einfügen und Aufbereiten von Inhalten (z.B. Daten, Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen) in einen per CMS verwalteten Internetauftritt geschieht auf werkvertraglicher Grundlage nach den vertraglich vereinbarten Anforderungen (Pflichtenheft).
- Die Bereitstellung der Inhalte (Ziffer 5.2.) erfolgt durch den Kunden in seiner ausschließlich eigenen Verantwortung, sofern chris and friends die Inhalte nicht auf Basis einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Kunden selbst hergestellt hat. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Website verfolgten Zwecke eignen, ist Chris and friends nicht verpflichtet, sofern chris and friends die Inhalte nicht auf Basis einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Kunden selbst hergestellt hat.
- Beschafft chris and friends im Auftrag des Kunden Inhalte (Ziffer 5.2.) von Drittanbietern (z.B. Bildagenturen), erfolgt das grundsätzlich auf Basis entgeltlicher Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) auf Kosten des Kunden, soweit die Parteien im Einzelfall nicht anderes vereinbart haben.
- Ist das Einfügen und Aufbereiten von Inhalten in einen per CMS verwalteten Internetauftritt (Ziffer 5.2.) gemeinsam mit anderen Leistungen, wie z.B. Konzeption und / oder Design/Layout / Programmierung beauftragt, stellt das das Einfügen und Aufbereiten von Inhalten in einen per CMS verwalteten Internetauftritt eine eigene der (Teil)Abnahme zugängliche Leistungsphase dar. chris and friends ist berechtigt, dem Kunden das das Einfügen und Aufbereiten von Inhalten in einen per CMS verwalteten Internetauftritt zur (Teil)Abnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur (Teil)Abnahme verpflichtet, sofern das Einfügen und Aufbereiten von Inhalten in einen per CMS verwalteten Internetauftritt den vertraglichen Anforderungen entspricht. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB).
- Allgemeine Bestimmungen für die Mitwirkung des Kunden
- Die zu erbringenden Leistungen werden von Chris-and-friends-Mitarbeitern im Regelfall in den Geschäftsräumen von chris and friends durchgeführt. Arbeiten, die Einsätze beim Kunden erfordern (z. B. Implementierung, Test), werden zuvor mit dem Kunden abgestimmt. Hierbei ist der Kunde für die Bereitstellung von angemessenen Räumlichkeiten und Arbeitsmitteln (z.B. erforderliche Rechnerkapazitäten mit Entwicklungs- und Testumgebung, notwendige Berechtigungen/Lizenzen, notwendige Dokumentationen) verantwortlich. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall, erbringt der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungsleistungen unentgeltlich.
- Der Kunde benennt gegenüber chris and friends Ansprechpartner, welche die im Rahmen der jeweiligen Auftragsabwicklung notwendigen Erklärungen gegenüber chris and friends für den Kunden abgeben und entgegennehmen können sowie die seitens des Kunden erforderlichen Mitwirkungshandlungen ausführen.
- chris and friends benennt Personal und Ansprechpartner für die Durchführung der Arbeiten entsprechend den Aufträgen. Der Kunde hat jedoch (vorbehaltlich einer abweichenden, ausdrücklichen Vereinbarung) keinen Anspruch auf den Einsatz bestimmter Mitarbeiter von chris and friends.
- Der Kunde wird seine erforderlichen Mitwirkungshandlungen unverzüglich erbringen.
- Allgemeine Bestimmungen für die Durchführung von Abnahmen
- Die Abnahme von Werkleistungen setzt eine erfolgreiche Prüfung voraus, nachdem chris and friends dem Kunden die Abnahmereife mitgeteilt hat. Nach erfolgreich durchgeführter Funktionsprüfung hat der Kunde die Abnahme zu erklären, wenn die Werkleistung in allen wesentlichen Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllt. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB).
- Der Kunde verpflichtet sich, gegenüber chris and friends unmittelbar nach erfolgter Prüfung (Ziffer 7.2.) eine Erklärung über das Stattfinden der Prüfung und deren Ergebnis abzugeben. Sind chris and friends und der Kunde über die Bewertung des Ergebnisses der Prüfung uneins, sind in die Erklärung beide Bewertungen aufzunehmen.
- Bei der Abnahmeprüfung dürfen Mitarbeiter von chris and friends zugegen sein, sofern das für den Kunden nicht unzumutbar ist.
- Vergütung
- chris and friends ist berechtigt, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den jeweils bereits erbrachten Leistungen von chris and friends, sowie ggf. den schriftlichen Absprachen zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe.
- Tätigkeiten, die chris and friends nach einer Abnahme / Teilabnahme aufgrund von Änderungswünschen des Kunden vornimmt, werden mit dem vereinbarten und schriftliche festgehaltenen Stundensatz zzgl. Umsatzsteuer vergütet, soweit sich die Änderungswünsche auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind und die Parteien keine nachweislich abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen haben.
- Ist eine Stundenvergütung ausdrücklich vereinbart oder gemäß Ziffer 8.1. geschuldet, wird diese in Zeiteinheiten von angefangenen 5 Minuten abgerechnet.
- Auslagen für Geschäftsbesorgungen wird der Kunde chris and friends nach Maßgabe des §§ 669, 670 BGB bevorschussen und erstatten.
- Zahlungsbedingungen
- Die Forderungen von chris and friends sind sofort fällig.
- Ist der Kunde Kaufmann, ist chris and friends berechtigt, für Zahlungsforderungen gegen den Kunden vom Tage der Fälligkeit an Zinsen in gesetzlicher Höhe (§ 352 HGB) zu fordern.
- Kunden können gegenüber chris and friends nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur bis zur Höhe seiner Forderung ausüben.
- Sämtliche Arbeiten und Ergebnisse konzeptioneller, gestalterischer und technischer Natur bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen das Eigentum von chris and friends.
- Nutzungsrechte
- Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall räumt Chris and friends dem Kunden an vertraglich geschuldeten Leistungsergebnissen, die dem Urheberrecht oder verwandten gewerblichen Schutzrechten unterliegen, ein unwiderrufliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, einfaches und unübertragbares Recht zur Benutzung und Bearbeitung zu dem im Pflichtenheft beschriebenen Einsatzzweck ein. Das Nutzungsrecht gilt vorbehaltlich abweichender Vereinbarung ausschließlich für die Nutzung des Internetsauftritts bzw. seiner Bestandteile im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne oder sämtliche Gestaltungselemente des Internetauftritts in anderer Form (z.B. als Druckschrift) zu nutzen.
- Die Rechteeinräumung gemäß Ziffer 10.1. unterliegt der aufschiebenden Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) der vollständigen Entrichtung der vertraglich von Chris und friends für das Werk zu beanspruchenden Vergütung durch den Kunden.
- An geeigneten Stellen (Bspw. am Ende der Impressum Seite) des Internetauftritts des Kunden, der Gegenstand einer Leistungserbringung nach Ziffer 2.1., 3.1. bzw. 4.1. durch chris and friends gewesen ist, wird ein Hinweis auf die Leistungserbringung durch chris and friends aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Hinweis unter gleichzeitiger Weiterbenutzung des von chris and friends gestalteten (Ziffer 2.1., 3.1. bzw. 4.1.) Internetauftritts ohne Zustimmung von chris and friends zu entfernen. Die Regelungen zu Ziffer 10.3. Satz 1 und 2 gelten unabhängig von § 13 UrhG.
- Voraussetzung für die Übertragung der Nutzungsrechte ist die vollständige Vergütung aller vereinbarten und beauftragen Dienstleistungen, sowie ggf. schriftlichen vereinbarten Zusatzleistungen.
- Haftungsbeschränkung
- Die in den Ziffern 11.2 – 11.3 benannten Regelungen gelten nicht für Schäden des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gelten auch nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch chris and friends. Sie gelten auch nicht in Fällen der Haftung von chris and friends nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Chris and friends für jedes schuldhafte Verhalten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von chris and friends – im Übrigen nur, wenn und soweit chris and friends, den gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von chris and friends Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
- Liegen weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von chris and friends vor, ist die Haftung gegenüber dem Kunden der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Im Falle gemäß Ziffer 11.3 Satz 1 haftet chris and friends auch nicht für den Ersatz mittelbarer Schäden und entgangenem Gewinn.
- Schlussbestimmungen
- Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
- Sollten einzelne der obigen Bestimmungen unwirksam sein oder ihre Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung(en) tritt die gesetzliche Regelung.